Leistungen
Wir stellen alle beanspruchbaren Steuervorteile mittels ausführlicher Beratung durch unsere Mitarbeiter fest.
Als Mitglied bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
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Erstellung der Einkommensteuererklärung, im Rahmen des § 4 Nr. 11 StberG (gesetzlich beschränkte Beratungsbefugnis) Beratung:
- in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
- bei der Wahl der günstigen Steuerklasse
- bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
- bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
- bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen
- bei Dienstleistungen im Haushalt und Handwerkerleistungen an Haus oder Wohnung (auch als Mieter)
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Antragstellung auf:
- Einkommensteuerveranlagung
- Nichtveranlagungsbescheinigungen
- Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage
- Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern)
- Berechnung der Erstattungsansprüche
- Prüfung der ergehenden steuerlichen Bescheide auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
- Einlegung und Führen von Rechtsmitteln, soweit erforderlich
Auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen, können als Mitglied die Beratung in Anspruch nehmen, Diese Einnahmen dürfen jedoch 18.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 36.000 EUR nicht übersteigen.
Bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir auch beraten.