Checkliste
FÜR DIE ERSTBERATUNG
EINKÜNFTE ALLGEMEIN
VERMIETUNGSEINKÜNFTE
WERBUNGSKOSTEN
SONDERAUSGABEN
AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
KINDER
HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN
Bei öffentlichen Zuschüssen oder Kfw-Darlehen ist keine Förderung möglich
Die Checkliste gibt es hier auch als Download:
Zur Beratung mitzubringende Unterlagen
Belege sind so gut wie Bargeld
Hier die Übersicht, welche Belege Sie als Steuerzahler schon jetzt sammeln beziehungsweise notieren sollten:
- Ihre Lohnsteuerbescheinigung sowie die Ihres Ehegatten (auch bei Nichtbeschäftigung). Sie wird in der Regel erst nach Zahlung des Dezembergehaltes ausgehändigt.
- Steuerbescheid des Vorjahres, Mitteilung über neue Steuernummer.
- bei Familienstandsänderungen:
- Heiratsurkunde/Scheidungsurteil
- Bei Trennung von Ehegatten genaues Trennungsdatum
- Geburtsurkunde, falls ein Kind geboren und bisher noch kein Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde
- Kinder, die nicht im Haushalt leben: eine Lebensbescheinigung der Gemeinde, in der das Kind gemeldet ist (insbesondere, wenn das Kind im Ausland lebt)
- Pflegekinder: Nachweis über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung und den geleisteten Unterhalt, sowie Nachweise über die Begründung des Pflegekindschaftsverhältnis
- Sterbeurkunden
- Kinder allgemein: Nachweise über ein etwaiges Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen, Nachweise über Haushaltszugehörigkeit, Kindergeldbescheid (Anerkennung, aber Verweigerung), Nachweise über eine auswärtige Unterbringung (z.B. Internat oder Wochenschule).
-
Kinder über 18 Jahre in Ausbildung/Wehrdienst und Zivildienst: Nachweis über Ausbildung, freiwilliges soziales Jahr, Unterbrechung der Ausbildung durch Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann (z.B. Lehrvertrag, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung), Bescheinigung des Arbeitsamtes, falls das Ausbildungsverhältnis wg. Arbeitslosigkeit unterbrochen wurde. Falls das Kind eigene Einkünfte haben sollte (z.B. Rente, Arbeitslohn, BaföG, Zinseinnahmen, Provisionseinnahmen) sind diese nachzuweisen.
Kinder unter 14 Jahren: Nachweise über Kinderbetreuungskosten sowie deren bargeldlose Bezahlung (Kontoauszüge, Überweisungen).
- Belege über Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen:
- Zahlungsnachweise (an unterhaltsbedürftige Angehörige) insbesondere Personen im Ausland
- Nachweis über eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Personen (z.B. Renten-bescheid, Anpassungsmitteilung des Rentenversicherungsträgers, Nachweis über bezogenes Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Bezug von Sozialhilfe oder dessen Ablehnung, Steuerbescheid des betreffenden Jahres)
- Wenn die unterstütze Person im Ausland lebt, eine Bescheinigung der dortigen Behörde über die Unterhaltsbedürftigkeit
- Zahlungen für unterhaltsberechtigte Kinder
- Bescheinigung über Schulgeld an Ersatz- oder Privatschulen (ohne Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung)
- Falls Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren:
- Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeldbezug, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Elterngeld
- Sonstige Nachweise über alle Zeiten, in denen keine Beschäftigung ausgeübt wurde (Auslandsaufenthalt, Mutterschaft, Kur, unbezahlter Urlaub, Haft, pauschal versteuerter Arbeitslohn)
- Bei Arbeitslosigkeit: Entgeltbescheinigung, Zwischenbescheinigung, Aufhebungsbescheid über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Überbrückungsgeld
- Rentenbescheide und Anpassungsmitteilungen
- Nachweise über Rückzahlungen der unter a) und c) genannten Leistungen
- Nachweis über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers über pauschal besteuerte Zuschüsse:
- Bei Benutzung des eigenen Pkw: genaue Entfernungskilometer festhalten
- Bei Benutzung eines Firmenfahrzeuges: mtl. Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- Bescheinigung des Arbeitgebers über gezahlte Auslösungen und Zuschüsse für Familienheimfahrten in Fällen der doppelten Haushaltsführung bez. bei Reisekostenvergütungen (zeitliche Aufstellung der Baustellen mit Kilometerangaben und Übernachtungsbelege). Zusammenstellung der Baustellen mit Datum, Dauer, Entfernung und Belegen der Übernachtungen
- Bescheinigung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber:
- wenn Sie bei Einsatzwechseltätigkeit über 8/24 Stunden von der Wohnung abwesend waren
- wenn Sie im Rahmen einer Fahrtätigkeit über 8/24 Stunden von der Wohnung abwesend waren
- wenn Sie Dienstreisen durchgeführt haben
- Nachweise über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften usw.)
- Belege für Berufskleidung, Werkzeuge, Fachliteratur (wenn über € 110,--), Fort- und Weiterbildungskurse.
- Unfallkosten bei Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. auf Dienstreisen.
- Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (Kostenaufstellung der gesamten Aufwendungen der Wohnung, Mietvertrag, Wohnungsskizze und Skizze des Arbeitszimmers). Nachweis für die Inanspruchnahme der Homeofficepauschale (eigene Aufzeichnungen über die Anzahl der Arbeitstage, an denen die Tätigkeit im Homeoffice ausgeübt wurde, wenn möglich Arbeitgeberbescheinigung).
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Policen oder Quittungen (Bankbelege) über alle Privatversicherungen (Krankenversicherung, Sterbekasse, Unfall- und Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits-, Aussteuer-, private Haftpflicht- und Kfz.-Versicherung, Pflegeversicherung, auch Tierhaftpflichtversicherung und Berufs-Rechtschutzversicherung. Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge in sogenannte Riester- oder Rürup- Verträge.
Nachweise über vermögenswirksame Leistungen (Sparvertrag-Nr., Bausparvertrag-Nr., Versicherungsschein-Nr. der Lebensversicherung, Vermögensbeteiligungen). Bescheinigungen des Anlageinstituts beifügen, Anlage VL des Anlageinstituts beifügen.
- Bei Unterhaltsleistungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ist eine Einverständniserklärung auf dem amtlichen Vordruck (Anlage U) notwendig.
- Belege über Steuerberatungskosten (auch Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein, Entfernungskilometer festhalten), Steuerfachliteratur.
- Nachweise über Aufwendungen für die eigene Ausbildung und Aufwendungen für einen nicht ausgeübten Beruf (bei Fahrten: Kilometer festhalten).
Spendenquittungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Bei Spenden bis zu 200 € ist reicht der Kontoauszug als Nachweis aus.
Belege über Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählergemeinschaften.
Nachweise über Körperbehinderung, auch für Ehegatten und die Kinder , für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht (Bescheid oder Ausweis vom Versorgungsamt oder Rentenbescheid der Berufsgenossenschaft).
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Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen
- Nachweis über die Beschäftigung einer Hausgehilfin, Haushaltshilfe oder Hausangestellten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden
- Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen (Maler, Fensterputzer, Gärtner, Tapezierer) in Form von Rechnung und Überweisungsbeleg (wichtig: gesonderter Ausweis der Arbeitsstunden!).
Krankheitskosten, soweit Sie diese Kosten selbst getragen haben (z.B. für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Hörgeräte, Arzneimittel, Krankenhauszuzahlungen, Praxisgebühren und dergleichen) einschließlich Nachweis über Zuschüsse Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Aufstellung der Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Institutionen mit Angabe der Entfernung bei Nutzung des eigenen Pkw.
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Pflege/Heimunterbringung:
Pflege von ständig hilflosen Personen: Nachweis der Hilflosigkeit/des Pflegegrades und/oder Kosten der Heimunterbringung und Angabe der Steuer-ID-Nr. dieser Person
- Beerdigungskosten, soweit sie den Nachlass übersteigen
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Bei fremdvermieteten Immobilien:
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Baurechnungen mit Baukostenaufstellung
- Notar-, Gerichts- und Maklerkosten
- Grunderwerbsteuerbescheid(e)
- Darlehns-, Bausparkontoauszüge von Banken/Bausparkassen, Kreditverträge
- Sonstige Hauskosten (z.B. Inserate, Fahrtkosten)
- Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter
- Nachweise über Werbungskosten (Reparaturen, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Hausversicherungen etc.)
- Rechnungen von Dienstleistungsagenturen für die Erledigung haushaltsnaher Tätigkeiten, von Fensterputz- und Reinigungsfirmen, von ambulanten Pflegediensten, von Hausmeisterfirmen, Gärtnereiunternehmen und von Handwerksbetrieben über Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie die entsprechenden Überweisungsbelege (wichtig: gesonderter Ausweis der Arbeitsstunden!).
Nachweis der Einnahmen aus Kapitalvermögen, gleich welcher Art, etwa Zinseinnahmen von Spar-/ Bausparguthaben, Erträgnisaufstellungen, Zins- und Steuerbescheinigungen.
Bei privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Wertpapieren): Belege über Anschaffungskosten, Veräußerungspreis, Anschaffungs- und Veräußerungsdatum
Bei Rentenbezügen: Rentenbescheid bzw. Rentenbezugsmitteilung (bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Altersvorsorgeverträgen, Betriebsrenten) bzw. Verträge bei Lebensversicherungen, zusätzlich: Angabe des Beginns der Rente und der Rentenhöhe 2005
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